Bodenkundliche Baubegleitung

Die Bodenkundliche Baubegleitung ist das effektivste Instrument zur Vorsorge gegen baubedingte Beeinträchtigungen des Bodens. Mit ihr können Schäden - beginnend mit der Planung über die Bauausführung bis hin zur Nachsorge - und Folgekosten für Wiederherstellungsmaßnahmen vermieden oder zumindest minimiert werden.

Damit wird der unmittelbar und für jedermann geltenden bodenschutzrechtlichen Vorsorgepflicht entsprochen; ebenso der Verpflichtung eines jeden, der auf den Boden einwirkt, sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
Die Anwendung der Bodenkundlichen Baubegleitung ist mit Novellierung der BBodSchV ab 1. August 2023 explizit im Bodenschutzrecht geregelt. Sie ist jedoch seit Veröffentlichung der DIN 19639 (2019) als allgemein anerkannte Regel der Technik und damit bodenschutzfachliches Instrument anerkannt. Auch im Falle von Schadensersatzansprüchen aufgrund vermeidbarer Bodenstrukturschäden stellt die DIN 19639 eine geeignete Bewertungsgrundlage dar.

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche flächenhaft in den Boden eingreifende Bauvorhaben, wie zum Beispiel

  • Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten,
  • Straßen-, Wege und Leitungsbau,
  • Errichtung und Rückbau von Freiflächen-Photovoltaik- und Windenergieanlagen,
  • Gewässunterhaltung und –ausbau,
  • Wiedervernässung bzw. Restaurierung von Feuchtgrünland und Mooren.

DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben"

Die Norm wurde 2019 veröffentlicht und richtet sich an Planer, Vorhabenträger, Genehmigungsbehörden, bauausführende Unternehmen und an die Bodenkundliche Baubegleitung. Sie konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung schädlicher Bodenveränderungen bei Baumaßnahmen und gilt für Vorhaben mit bauzeitlicher Inanspruchnahme von Böden und Bodenmaterialien, die nach Bauabschluss wieder natürliche Bodenfunktionen erfüllen sollen, wie z. B. Böden unter forstlicher, landwirtschaftlicher, gärtnerischer Nutzung oder unter Grünflächen und Haus- und Kleingärten, insbesondere bei der Inanspruchnahme von Böden mit hoher Funktionserfüllung oder bei besonders empfindlichen Böden oder bei einer Eingriffsfläche > 5.000 m².

"Bodenkundliche Baubegleitung BBB – Leitfaden für die Praxis" des Bundesverbandes Boden e. V.

Der Leitfaden „Bodenkundliche Baubegleitung – BBB“ vermittelt fachliche und rechtliche Grundlagen zum Bodenschutz bei Bauvorhaben von der räumlichen Gesamtplanung bis hin zur konkreten Objektplanung im Genehmigungsverfahren. Die praxisorientierten Hinweise zur Umsetzung der Bodenkundlichen Baubegleitung reichen von der Ermittlung des erforderlichen Leistungsumfangs bis zur Überwachung der Bauphase und der Rekultivierungsmaßnahmen.
Der Leitfaden kann ergänzend zur DIN 19639 genutzt werden.

Mit Erlass vom 05.01.2016 hat das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern den Leitfaden den unteren Bodenschutzbehörden zur Anwendung empfohlen und zur Verfügung gestellt.

Entsprechend sind die unteren Bodenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns seit 2016 angehalten, für Planungen, Genehmigungen und Ausführungen von flächenhaft auf den Boden einwirkenden Bauvorhaben regelmäßig die Bodenkundliche Baubegleitung zu fordern.

Zertifizierung Bodenkundliche Baubegleitung

Im Bundesgebiet werden Lehrgänge (z. T. mit Hochschulzertifikat) zur Bodenkundlichen Baubegleitung für Gutachter sowie für Behördenvertreter angeboten, die zur Qualifizierung genutzt werden sollten.

Eine Liste zertifizierter Bodenkundlicher Baubegleiter/innen ist auf der Homepage des Bundesverbandes Boden veröffentlicht.

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 4 - Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Strahlenschutz, Fischerei
Referat 430
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referentin
Angelika Groth
Telefon: 0385-588 16431
Telefax: 0385-588 16042