Forschung und Entwicklung im Handwerk

Plakat Innovationen im HandwerkDetails anzeigen
Plakat Innovationen im Handwerk

Plakat: 460.000 Innovationen. Und das Patentamt haben wir auch gebaut. Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht von Nebenan.

Plakat: 460.000 Innovationen. Und das Patentamt haben wir auch gebaut. Das Handwerk. Die Wirtschaftsmacht von Nebenan.

Auch in Handwerksbetrieben findet Forschung und Entwicklung statt. Die Hürden bei der Umsetzung sind oft deutlich höher, als bei großen Unternehmen, denn die Entwicklungsarbeiten und der damit verbundene administrative Aufwand findet neben dem täglichen Geschäftsablauf statt.
Da kleine und mittlere Unternehmen in der Regel nicht über eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen verfügen, ist die Zusammenarbeit mit der regionalen Wissenschaft von besonderer Bedeutung. Um die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu verstärken hat die Landesregierung die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation bereits in der vergangenen Förderperiode weiter ausgebaut und hier ein pragmatisches Regelwerk sowie Fördermittel in Größenordnungen bereitgestellt. Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Richtlinie) können

  • Durchführbarkeitsstudien,
  • Patentanmeldungen,
  • Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
  • Verbundforschungsvorhaben,
  • Prozessinnovationen,
  • Investitionen in Folge von Prozessinnovationen sowie
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen unterstützt werden.

Über die FuEuI-Richtlinie und den Projektträger TBI GmbH wird im Rahmen der Initiative Digitalisierung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern die Digitalisierungsförderung im Land auch für das Handwerk umgesetzt.
Das Land M-V unterstützt bereits seit Jahren Unternehmen bei der Einführung innovativer Technologien, dazu zählen auch die Automatisierung und Digitalisierung von betrieblichen Prozessen. Im Rahmen der landeseigenen Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovationen wird seit 2009 mit der Förderung von Prozessinnovationen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Unterstützung mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen gewährt.

Durch die Prozessinnovationen und Investitionen infolge von Prozessinnovationen können neue Digitalisierungstechnologien, insbesondere im Bereich Industrie 4.0 (vernetzte Produktion in Echtzeit) eingeführt werden.

Es können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, neue Technologie (u.a. KI und Digitalisierung) in ihre Produktions- und/oder Leistungsprozesse einzuführen (Prozessinnovationen). Im Zusammenhang mit Prozessinnovationen sind auch Analysen und Beratungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Beschäftigten im Unternehmen förderfähig. Ein weiteres Instrument im Rahmen der Richtlinie ist die Förderung von Investitionen, die der Umsetzung von vorher durchgeführten Prozessinnovationen dienen (Investitionen infolge von Prozessinnovationen).

Mit der Neuaufstellung der „Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern“ soll die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Mittelstandes im Land M-V nachhaltig weiter gestärkt werden. Ziel ist es den Mittelstand und deren Mitarbeitenden bei der Umsetzung neuer digitaler Prozesse nachhaltig zu unterstützen. Die Unterstützung richtet sich insbesondere an Unternehmen,
die ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur stark zeitlich verzögert digitale Produktions- und Leistungsprozesse einführen könnten. Der technologische Wandel, der sich mit Veränderungen und Neuerungen in der Technik wie in verbesserten oder neuartigen Methoden, Arbeitsabläufen usw. niederschlagen soll, steht im Fokus. Mit der Neuaufstellung der Digitalisierungsförderung soll auch dem Fachkräftemangel mit Hilfe von Digitalisierung, Automatisierung und Künstlicher Intelligenz entgegengewirkt werden.

Für die Förderung von wirtschaftsnaher Forschung und Entwicklung sowie die Einführung von Digitalisierungslösungen in kleinen und mittleren Unternehmen stehen in der Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt 270 Mio. Euro zur Verfügung.
Bei Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Mitarbeiter der TBI GmbH (Technologie-Beratungs-Institut GmbH) zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.tib-mv.de.