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Die FUK Nord |
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Die Feuerwehr-Unfallkasse Nord ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für die Feuerwehren
der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Bei ihr sind alle Feuerwehrangehörigen - soweit
nicht Versicherungsfreiheit besteht (Beamte) - gegen die nachteiligen Folgen von Arbeitsunfällen versichert.
Die Kasse wurde 1997 mit gleichlautenden Rechtsverordnungen der beteiligten Länder errichtet.
Die FUK Nord ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Organe der Kasse sind die Vertreterversammlung, der Vorstand und der Geschäftsführer.
Die Entscheidungsorgane sind doppelt paritätisch besetzt. Dies bedeutet, dass eine Parität zwischen
den Kostenträgern (Städte und Gemeinden) und den Versicherten ( Feuerwehrangehörige) sowie zwischen
den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein besteht.
Die FUK Nord ist somit gelebte Deutsche Einheit.
Die FUK Nord hat mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle zu verhüten (Prävention),
die medizinische Rehabilitation sowie die Teilhabe am Arbeitsleben sicher zu stellen und
den Lebensstandard der Unfallverletzten durch Geldleistungen zu sichern. Darüber hinaus werden
von der Kasse Mehrleistungen gewährt.
Seite FUK Nord
E-mail: info@fuk-nord.de
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