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Gemeinden
Brandschutz und Technische Hilfeleistungen sind im Wesentlichen Aufgaben der Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns. Dazu stellen sie in der Regel Freiwillige Feuerwehren auf. In 954 Kleingemeinden oder Orten gibt es „Freiwillige Feuerwehren mit Grundausstattung", die meist auf die klassische Brandbekämpfung ausgerichtet sind. Darüber hinaus gehende Aufgaben (etwa Technische Hilfeleistungen) werden von 33 Schwerpunkt- und 176 Stützpunktfeuerwehren wahrgenommen. In den sechs kreisfreien Städten wurden Berufsfeuerwehren ( AGBF ) gebildet, außerdem gibt es noch verschiedene Werksfeuerwehren.
Für die Ausrüstung und den Unterhalt der Feuerwehren müssen die Gemeinden selbst
oder in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen sorgen. Allerdings erhalten sie aus
verschiedenen Quellen finanzielle Unterstützung ( Finanzierung ).
Die gesetzlichen Grundlagen finden sie hier: § 2 BsSchG
Landkreise
Bei der Koordination und bei überörtlichen Aufgaben der Feuerwehren werden die Gemeinden
durch die Landkreise unterstützt. Sie betreiben zum Beispiel die Feuerwehrtechnischen
Zentralen und Einsatzleitstellen. Auch die Verteilung der Fördermittel für investive
Zwecke obliegt den Landkreisen. Die Aufgaben sind gesetzlich festgelegt im § 3 des
Brandschutzgesetzes
( § 3 BsSchG )
Innenministerium
Die Aufgaben des Landes werden durch das Innenministerium wahrgenommen. Es ist oberste Rechtsaufsichtsbehörde und arbeitet eng mit den Feuerwehren und den für sie zuständigen Kommunen zusammen. Das zuständige Referat ( Kontakt ) beantwortet Grundsatzfragen und erarbeitet die gesetzlichen Grundlagen. Außerdem bildet das Land an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz ( LSBK ) in Malchow Führungskräften und Spezialisten aus.
Feuerwehrverbände
Verschiedene Feuerwehrverbände unterstützen die Arbeit der
Feuerwehren und ihre Mitglieder. Sie fördern zum Beispiel die Aufklärung über den
Brandschutz, die Jugendarbeit, die Ausbildung und kümmern sich die Belange der
Feuerwehrkameraden.
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