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Erste Änderung der Richtlinie zur Förderung des Brandschutzwesens
(Brandschutz-Förderrichtlinie – BrschFördRL M-V)
Mit der Verkündung im Amtsblatt (AmtsBl. M-V 2009 S. 1007-1008) trat die Erste Änderung der Brandschutz-Förderrichtlinie vom 2. Dezember 2009 in Kraft.
Gründe für die Änderung der BrschFördRL M-V waren das Auslaufen der Befristung zum 31. Dezember 2009, die Aufnahme einer anteiligen Fördermöglichkeit der Koordinierungsstelle für die Jugendfeuerwehrarbeit beim Landesfeuerwehrverband M-V e.V., erforderliche redaktionelle Änderungen aufgrund der Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes, des Finanzausgleichgesetzes und der seit 2005 erfolgten Umstrukturierungen sowie die damit verbundenen neuen Zuständigkeiten in den Fachbereichen.
Die BrschFördRL M-V vom 17. März 2005, die Erste Änderung der BrschFördRL M-V vom 2. Dezember 2009 sowie eine Lesefassung der BrschFördRL M-V mit eingearbeiteter Erster Änderung finden Sie unter: http://www.mv-regierung.de/feuerwehr/feuerwehrwesenmv/gesetzlichegrundlagen.htm .
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