|
Hinweise zum Gastspielprüfbuch |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Versammlungsstättenverordnung führt mit ihrem § 45 das Instrument des Gastspielprüfbuches ein, das es in Deutschland ländereinheitlich so bisher nicht gab. Bei Gastspielen hat sich die bisherige Praxis, eine bauaufsichtliche Abnahme des Szenenaufbaus unmittelbar vor der Vorstellung durchzuführen, als nicht praktikabel erwiesen, denn der Szenenaufbau wird in der Regel so spät fertig, dass eine ordnungsgemäße Abnahme kaum möglich ist. Das Gastspielprüfbuch soll dem abhelfen. - Der Gastspielveranstalter trägt alle wichtigen, gefährlichen, sicherheitsrelevanten Punkte des Szenenaufbaues für das Gastspielprüfbuch zusammen. Die textlichen Angaben sollen von Aufbau und Inhalt den Vorgaben der Anhänge zum Gastspielprüfbuch entsprechen und durch Grundriss- und Schnittpläne mit Lastangaben ergänzt werden. Der Szenenaufbau wird von der für den ersten Gastspielort zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft und vor Ort abgenommen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft die Richtigkeit der Angaben für das Gastspielprüfbuch und die Übereinstimmung mit der Realität. Die Feststellung, dass auf der Grundlage der Angaben im Gastspielprüfbuch der Nachweis der Sicherheit der Gastspielveranstaltung erbracht ist, wird dann auf Antrag des Gastspielveranstalters von der obersten Bauaufsichtsbehörde in Form des Gastspielprüfbuches bescheinigt. Legt ein Veranstalter bei Gastspielen in anderen Orten das Gastspielprüfbuch vor, dann wird eine erneute Abnahme am jeweiligen Gastspielort nicht mehr erforderlich, wenn der Szenenaufbau der genehmigten Version entspricht. Der Veranstalter ist durch das Gastspielprüfbuch von der Verpflichtung entbunden, an jedem Gastspielort die Sicherheit des Szenenaufbaues und der dazu gehörenden technischen Einrichtungen der örtlichen Bauaufsichtsbehörde erneut nachzuweisen. Die rechtzeitige Vorlage des Gastspielprüfbuches bei der Bauaufsichtsbehörde reicht aus. Diese Verfahrensweise dürfte in der Praxis keine Probleme bereiten, da der Tourneeplan meist Wochen vorher festliegt. Die Erteilung eines Gastspielprüfbuch ist ein Verwaltungsakt und nicht
formgebunden. Zur besseren Handhabung in der Praxis (leichte
Überschaubarkeit für die jeweils damit befassten Bauaufsichtsbehörden)
haben sich die Länder aber auf einen bestimmten Inhalt und
eine bestimmte Form des Gastspielprüfbuches geeinigt, die
hiermit im Folgenden allgemein zur Kenntnis gegeben und zur Anwendung
empfohlen wird: (Bezeichnung der ausstellenden Behörde)
Gastspielprüfbuch gemäß § 45 der Versammlungsstättenverordnung vom 28. April 2003 (GVOBl. M-V S. 310)
Bezeichnung der Gastspielveranstaltung: ... Art der Veranstaltung: ... Antragsteller und zugleich Veranstalter: ... Anschrift des Veranstalters: ...
Ggf. Name und Anschrift des Geschäftsführers oder Vertreters des Veranstalters: ...
Veranstaltungsleiter gemäß § 38 Abs. 2 und 5 der Versammlungsstättenverordnung für die Gastspielveranstaltungen ist Herr / Frau: ... Verantwortliche für Veranstaltungstechnik nach § 40 der Versammlungsstättenverordnung sind:
Befähigungszeugnis vom: ... Befähigungszeugnis vom: ... Befähigungszeugnis vom: ... Fachkraft für Veranstaltungstechnik nach § 40 Abs. 4 der Versammlungsstättenverordnung bei Szenenflächen mit nicht mehr als 200 m² Grundfläche ist Herr / Frau: ... Für den in den Anhängen 1 bis 6 näher ausgeführten eigenen, gleichbleibenden Szenenaufbau der Gastspielveranstaltung wird das Gastspielprüfbuch erteilt. Auf der Grundlage der Angaben in diesem Gastspielprüfbuch ist der Nachweis der Sicherheit der Gastspielveranstaltung erbracht. Auflagen: ... Das Gastspielprüfbuch gilt bis zum: ... Rechtsbehelfsbelehrung: Das Gastspielprüfbuch hat folgende Anhänge:
Das Gastspielprüfbuch ist in drei Ausfertigungen ausgestellt, davon verbleibt eine Ausfertigung bei der ausstellenden Behörde ausgestellt am: ... durch: ... (Dienstsiegel) Im Auftrag (Unterschrift) (Namenswiedergabe) Anhang 1 zum Gastspielprüfbuch Angaben zur Art der Veranstaltung Ausführliche Beschreibung der Gastspielveranstaltung: (Angaben zur Veranstaltungsart, zur Anzahl der Mitwirkenden, zu feuergefährlichen Handlungen, pyrotechnischen Effekten, anderen technischen Einrichtungen, z.B. Laser, zur Ausstattung und zum Ablauf der Veranstaltung und zu sonstigen Vorgängen, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich machen) Darstellung der Aufbauten, Ausstattungen, technischen Einrichtungen: (Beschreibung der Aufbauten und Ausstattungen, zeichnerische Darstellung des Bühnenaufbaus mindestens durch einen Grundriss und möglichst durch einen Schnitt, Hängeplan - soweit Ausrüstungen in größerem Umfang gehangen werden - , Hinweise auf bewegliche Teile der Dekoration und zum Aufbau gehörende maschinen- und elektrotechnische Einrichtungen und die damit verbundenen Gefahren, Angaben zu mitgeführten Bühnen/Szenenflächen, Zuschauertribünen und Bestuhlungen) Gefährdungsanalyse: (Analyse der Gefährdungen bei gefährlichen szenischen Vorgängen, wie offenen Verwandlungen, maschinentechnischen Bewegungen, künstlerischen Tätigkeiten im oder über dem Zuschauerbereich) Beschreibung der gefährlichen szenischen Vorgänge: ... Unterwiesene Personen: ... Schutzmaßnahmen: ... Einweisung vor jeder Probe und Vorstellung erforderlich: ... (Analyse der Gefährdungen vor dem Einsatz gefährlicher szenischer Einrichtungen, wie Geräte, Einrichtungen und Einbauten in kritischen Bereichen von Bühnen, Szenenflächen und Zuschauerbereichen, z. B. Unterbauen des Schutzvorhanges, Anordnung von Regieeinrichtungen, Vorführgeräten, Scheinwerfern, Kameras, Laseranlagen oder ähnlichen Einrichtungen im Zuschauerraum, Leitungsverbindungen zwischen Brandabschnitten)
Beschreibung der gefährlichen szenischen Einrichtungen: ... Unterwiesene Personen: ... Schutzmaßnahmen: ... Einweisung vor jeder Probe und Vorstellung erforderlich: ... Anhang 2 zum Gastspielprüfbuch Statische Berechnungen /Standsicherheitsnachweis (ggf. Angabe der dem Gastspielprüfbuch beigefügten statischen
Berechnungen und Standsicherheitsnachweise) Anhang 3 zum Gastspielprüfbuch Angaben über das Brandverhalten der Materialien In der Versammlungsstättenverordnung werden an die zur Verwendung kommenden Baustoffe und Materialien brandschutztechnische Anforderungen gestellt. Folgende Mindestanforderungen hinsichtlich des Brandschutzes sind danach zu erfüllen:
Liste der zur Verwendung kommenden Baustoffe und Materialien
Erläuterungen zur Liste der zur Verwendung kommenden Baustoffe und Materialien:
Ist das Material nach DIN klassifiziert oder durch ein
Prüfzeichen zugelassen, so ist der Feuerschutz ausreichend dokumentiert.
Ansonsten ist das Material mit Feuerschutzmitteln zu behandeln, durch die die
Zuordnung zu einer angestrebten Baustoffklasse erreicht werden kann. Anhang 4 zum Gastspielprüfbuch Angaben über feuergefährliche Handlungen Angaben sind erforderlich, wenn auf der Bühne/Szenenfläche oder im Versammlungsraum szenisch bedingt, geraucht oder offenes Feuer verwendet wird. Für feuergefährliche Handlungen, von denen eine besondere Gefahr wegen ihrer Art oder der Nähe des Abbrennortes zu Ausstattungen oder Personen ausgeht, ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Handlungen mit offenem Feuer
Erläuterungen zur Übersicht der Handlungen mit offenem Feuer: Der Zeitpunkt im Ablauf kann, je nach Veranstaltungstyp, in Akten, Szenen, Bildern, Programmpunkten oder Musikstücken oder in Minuten von einer Nullzeit ausgehend, angegeben werden. Unter Anzahl ist die Stückzahl der zu diesem Zeitpunkt entzündeten Effekte einzutragen. Art bezeichnet den Typ des Effektes, z.B. Zigarette, Kerze, Fackel, Brennpaste, Gas usw. Ort auf der Bühne/Szenenfläche bezeichnet, in welchem Teilraum oder auf welcher Teilfläche die Aktion hauptsächlich stattfindet. Unter Löschen/Aschablage sind die Vorrichtungen einzutragen, die für das sichere Löschen der feuergefährlichen Gegenstände oder für die Ablage der Asche vorgesehen sind. Gefährdungsanalyse: (Analyse der Gefährdungen bei feuergefährlichen Handlungen, von denen eine besondere Gefahr wegen ihrer Art oder der Nähe des Abbrennortes zu Ausstattungen oder Personen ausgeht) Beschreibung der feuergefährliche Handlung: ...
Anhang 5 zum Gastspielprüfbuch Angaben über die pyrotechnischen Effekte Diese Angaben sind erforderlich, wenn auf der Bühne/Szenenfläche oder im Versammlungsraum szenisch bedingte pyrotechnische Effekte durchgeführt werden. Für pyrotechnische Effekte, von denen eine besondere Gefahr wegen ihrer Art oder der Nähe des Abbrennortes zu Ausstattungen oder Personen ausgeht, ist eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Pyrotechnische Effekte der Klassen III, IV und T2 dürfen nur von verantwortlichen Personen im Sinne des § 19 und 21 des Sprengstoffgesetzes durchgeführt werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I, II und T1 dürfen auch von Personen ohne Befähigungsschein verwendet werden, wenn sie vom Veranstalter hierzu beauftragt sind. Nach Sprengstoffrecht verantwortliche Personen: Erlaubnisinhaber: Vorname, Name: ... Befähigungsscheininhaber: Vorname, Name: ... Beauftragte Person (nur bei Klasse I, II T1): Übersicht der pyrotechnischen Effekte
Erläuterungen zur Übersicht der pyrotechnischen Effekte: Unter Lfd. Nr. sind die vorgesehenen Effekte fortlaufend in der Reihenfolge des Abbrennens zu nummerieren. Der Zeitpunkt im Ablauf kann, je nach Veranstaltungstyp, in Akten, Szenen, Bildern, Programmpunkten oder Musikstücken oder in Minuten von einer Nullzeit ausgehend angegeben werden. Unter Anzahl ist die Stückzahl der zu diesem Zeitpunkt gezündeten, identischen Effekte einzutragen. Art bezeichnet den Typ des Effektes (Bühnenblitz, Fontäne o.a.). BAM-Nr. ist die Bezeichnung der Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung. Bei Ort auf der Bühne/Szenenfläche ist anzugeben, wo die Effekte gezündet werden. Dauer des Effektes bezeichnet die Zeitspanne vom Zünden des Effektes bis zum endgültigen Verlöschen in Sekunden. Bei extrem kurzzeitigen Effekten, wie Blitzen oder Knallkörpern, ist eine "0" einzutragen. Gefährdungsanalyse (Analyse der Gefährdungen beim Einsatz pyrotechnischer Effekte) Beschreibung des pyrotechnischen Effektes: ...
Anhang 6 zum Gastspielprüfbuch Sonstige Angaben Für folgende Bauprodukte liegen Prüfzeugnisse vor: ... Für folgende Fliegende Bauten liegen Ausführungsgenehmigungen vor:
...
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||