Repräsentative Tarifverträge
Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs bewerben, müssen sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, bei der vertragsgegenständlichen Ausführung dieser Leistung ihre Beschäftigten mindestens nach den Vorgaben eines für ihre Branche in Mecklenburg-Vorpommern einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrages zu entlohnen, sofern sie nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet sind.
Die von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern bestimmten und vom Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zu veröffentlichenden repräsentativen Tarifverträge für die öffentliche Vergabe von Aufträgen über Personenverkehrsdienstleistungen im Bereich der des Schienenpersonennahverkehrs im Sinne von § 9 Absatz 1 Satz 1 Vergabegesetz MV finden sie hier: