Abteilung 2 - Grundsätze der Wirtschaftspolitik, der Industrie und des Tourismus
Die Abteilung 2 ist für die Wirtschafts- und Strukturpolitik des Landes zuständig. Dafür analysieren und bewerten die Mitarbeiter die Wirtschaftsentwicklung des Landes. Die gezielte Unterstützung von Industriebranchen ist genauso wichtig wie die Förderung von Netzwerken. In wichtigen Industrie- und Gewerbebranchen arbeiten von der Wirtschaft selbst initiierte Netzwerke.
Im Rahmen von Unternehmensansiedlungen sowie -erweiterungen werden Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern von der Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen bis zur Produktionsaufnahme begleitet. Weiterhin liegt hier die Fachaufsicht über die landesweite Wirtschaftsfördergesellschaft "Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH".
Neben der Bemühung um Unternehmensansiedlungen ist die Abteilung 2 ganz wesentlich auch für die Betreuung der Unternehmen in den industriellen Kernkompetenzen Mecklenburg-Vorpommerns wie Spezialschiffbau, Maritimer Anlagenbau, Luft- und Raumfahrt, Automobilzulieferung bis hin zur Ernährung sowie die Branchen Elektro und Windenergie zuständig.
Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist der Tourismus. Es werden Ziele, Leitlinien und Aufgaben für die weitere touristische Entwicklung des Landes festgelegt. Ausgehend von den Grundsätzen der Tourismuskonzeption wird über die Tourismusförderung entschieden. Zur Weiterentwicklung dieses für MV so wichtigen Wirtschaftszweiges werden hier verschiedene Qualitäts- und Managementsysteme für die Tourismusbranche entwickelt.
Dieser Abteilung ist auch der Bereich Gesundheitswirtschaft zugeordnet. Durch die Förderung dieses Wirtschaftszweiges will Mecklenburg-Vorpommern als Gesundheitsland bundesweit einen Spitzenplatz einnehmen. Rund 150.000 Arbeitsplätze, 6,2 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung: Die Gesundheitswirtschaft ist Wachstumsmotor und Beschäftigungsgarant. Jeder Fünfte arbeitet in der Branche und jeder siebte Euro an Bruttowertschöpfung entsteht hier.