Abteilung 2 - Grundsätze der Wirtschaftspolitik, der Industrie und des Tourismus

Die Abteilung 2 ist für die Wirtschafts- und Struktur­politik des Landes zuständig. Dafür analysieren und bewerten die Mitarbeiter die Wirtschafts­entwicklung des Landes. Die gezielte Unter­stützung von Industrie­branchen ist genauso wichtig wie die Förderung von Netzwerken. In wichtigen Industrie- und Gewerbe­branchen arbeiten von der Wirtschaft selbst initiierte Netzwerke.

Im Rahmen von Unternehmens­ansiedlungen sowie -erweiterungen werden Investitions­vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern von der Bereit­stellung geeigneter Gewerbe­flächen bis zur Produktions­aufnahme begleitet. Weiterhin liegt hier die Fachaufsicht über die landes­weite Wirtschafts­förder­gesellschaft "Invest in Mecklenburg-Vorpommern GmbH".

Neben der Bemühung um Unternehmens­ansiedlungen ist die Abteilung 2 ganz wesentlich auch für die Betreuung der Unternehmen in den industriellen Kernkompetenzen Mecklenburg-Vorpommerns wie Spezialschiffbau, Maritimer Anlagenbau, Luft- und Raumfahrt, Automobilzulieferung bis hin zur Ernährung sowie die Branchen Elektro und Windenergie zuständig.

Ein weiteres wichtiges Aufgaben­gebiet ist der Tourismus. Es werden Ziele, Leitlinien und Aufgaben für die weitere touristische Entwicklung des Landes festgelegt. Ausgehend von den Grundsätzen der Tourismus­konzeption wird über die Tourismus­förderung entschieden. Zur Weiter­entwicklung dieses für MV so wichtigen Wirtschafts­zweiges werden hier verschiedene Qualitäts- und Management­systeme für die Tourismus­branche entwickelt.

Dieser Abteilung ist auch der Bereich Gesundheitswirtschaft zugeordnet. Durch die Förderung dieses Wirtschaftszweiges will Mecklenburg-Vorpommern als Gesundheitsland bundesweit einen Spitzenplatz einnehmen. Rund 150.000 Arbeitsplätze, 6,2 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung: Die Gesundheitswirtschaft ist Wachstumsmotor und Beschäftigungsgarant. Jeder Fünfte arbeitet in der Branche und jeder siebte Euro an Bruttowertschöpfung entsteht hier.